Wer auf der Suche nach einer geeigneten privaten Altersvorsorge ist, der ist mit einer Basisrente (Rürup-Rente) sicher sehr gut beraten. Denn die Basisrente hat einen großen Vorteil gegenüber der Riester-Rente: Alle sind förderberechtigt und kommen dadurch in den Genuss staatlicher Förderung. Außerdem können Sie auch dann eine Basisrente abschließen, wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben.
Basisrente: Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler
2005 wurde die nach dem ehemaligen Wirtschaftsweisen benannte Rürup-Rente eingeführt und wird seitdem staatlich gefördert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder nicht. Dadurch haben auch Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler die Möglichkeit, eine private Altersvorsorge in Angriff zu nehmen, die staatlich subventioniert wird.
Hohe Steuervorteile
Die Förderung bei der Basisrente funktioniert etwas anders als bei der Riester-Rente. Denn im Falle der Basisrente sind es die attraktiven Steuervorteile, die gefördert werden. Bei der Riester-Rente stehen die Alterszulagen im Vordergrund. Speziell in der Ansparphase können Sie als Rürup-Rentner von Steuerersparnissen profitieren.
Bedingungen für die staatliche Förderung
Im Sinne der Basis-Rente sind alle förderberechtigt, die einkommenssteuerpflichtig sind. Außerdem muss der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Vor allem Selbständige und Freiberufler profitieren
Sie sind Freiberufler oder selbständig? Dann lohnt sich für Sie die diese private Rente ganz besonders. Denn in diesem Fall sind Sie ja nicht gesetzlich rentenversichert, was wiederum bedeutet, dass Sie keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen können. Trotzdem bleibt Ihnen durch die Rürup-Rente eine staatliche Förderung nicht verwehrt, wenn Sie privat fürs Alter vorsorgen wollen.
Als Selbständiger können Sie oftmals sogar noch stärker von den Steuervorteilen profitieren als Angestellte. Denn ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter muss ja von den steuermindernden Beiträgen auch noch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen.
Informieren Sie sich gut über die zahlreichen Vorteile der Basisrente – es lohnt sich!
