Regierungsdialog Rente: Rentensystem soll weiter reformiert werden

Ursula von der Leyen will sich mit einer Kommission um weitere Renten-Reformen kümmern. Für das Großprojekt Regierungsdialog Rente, das von Mitarbeitern schon mit dem griffigen Namen Leyen-Kommission versehen wurde, holte von der Leyen alle mit ins Boot: Rentenversicherung, Gewerkschaften, Arbeitgeber und natürlich auch Sozialverbände. Ein Dialog zwischen allen Gruppen soll Lösungen für das Rentensystem hervorbringen. Um welche Fragen es konkret gehen wird, ist noch nicht bekannt, nur dass die Leyen-Kommission Mitte September ihre Arbeit aufnehmen wird.

Es gibt viel zu diskutieren rund um das Thema Rente: Rentenversicherung, Renteneintrittsalter und Altersarmut sind nur einige davon. Das Thema Altersarmut war in letzter Zeit häufiger in der Diskussion, denn mittlerweile ist klar, dass die Rente, wie sie durch die Rentenversicherung ausgezahlt wird, nicht ausreicht. Ein Durchschnittsverdiener erhält nach 27 Beitragsjahren gerade einmal 680 € Rente. So bewegen sich viele Rentner an der Grenze zur Altersarmut und die Zahl derer, die sich mit der Altersarmut abfinden muss, wird ohne sinnvolle Reform steigen.

Zudem wird die Zahl der Frührentner immer höher. Ein Teil der Frührentner scheidet aufgrund von Krankheit aus dem Arbeitsleben aus, während der andere Teil freiwillig vorzeitig in Rente geht und einen Rentenabzug hinnimmt, was ebenfalls zu Altersarmut führen kann.

Außerdem haben sich die Erwerbsbiographien geändert: Neben Festanstellungen haben viele Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit im Lebenslauf und entsprechend sinkt ihre Rente, was wiederum zu Altersarmut führen kann. So lässt auch Herbert Rische, Chef der Rentenversicherung verlauten, dass es nötig sei, kleine Selbstständige mit in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen. Ursula von der Leyen will auch über die Rentenanrechnungszeiten von Müttern diskutieren. Zudem soll der Weg in den Ruhestand flexibler gestaltet werden.

Man darf gespannt sein auf die Lösungen, die die Leyen-Kommission vorschlagen wird.

 

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5 thoughts on “Regierungsdialog Rente: Rentensystem soll weiter reformiert werden

  1. Man spricht von einem Rentenschock – der ist längst eingetreten bei der Renten- reform 2001, als man eine Rentenanpassungsformel verkündet hat, das Renten-niveau abgesenkt wurde und am 1.7.01 in Kraft getreten ist. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, Riesterfaktor, O-Runden, geringfügige Rentenerhöhungen da die Infaltionsrate zugrunde gelegt und nicht das Wirtschaftswachstum wurde, etc. lassen seitem das Rentenniveau sinken. Zum Vergleich ein Rentner über dem Durschnitt:

    RENTNER 1.000.– E HARTZ-V 365.– E
    101..– KK + Pflegeversicherung -.–
    500.– Warm-Miete -.–
    kein Mietbeihilfe-Anspruch !
    30.– Strom 30.–
    18.– Rundfunk -.–
    20.– KK-Selbstbeteililgung 2% mtl. 7.–
    19.– Telefon-Grundgebühr 12.–
    ——————————————————————————-
    312.– b l e i b e n m t l. 316.–
    Das bleibt nach Abzug der festen monatlichen Belastungen !
    Der Unterschied ist, dass ein Hartz-IV-Empfänger noch einiges bezahlt bekommt, was ein 1000-E-Rentner nicht erhält (z.B. erhöhte Mobilitätskosten (Taxi), notw. mediz. Fußpflege, Batterien für Hörgerät, Beerdigungskosten eines nahen Ver-wandten (z.B.Ehepartner) und noch so einiges, somit sich das Einkommen eines Rentners mit diesen Ausgaben noch mehr verringert.
    Man muss also nicht unbedingt eine kleine Rente haben, um in die Altersarmut zu fallen!

    Nach der neuesten Meldung vom 1.9.11 reduziert sich das Renten-Sicherungsniveau bis 2025 von 50,8 auf 45,2 Prozent. Wie will die Regierung das sozial alles unter einen Hut bekommen?
    Na ja, die Verfechter dieser laufenden Rentenminderung sind ja dann längst nicht mehr im Amt – es gibt nur ein Lösung für die Zukunft: Ein anderes RENTEN-SYSTEM !!!!!!

  2. Wenn unsere Politiker “Reform” sagen, heißt dies nur, daß es für den größten Teil der Bevölkerung teurer wird oder sich seine Situationen verschlechtern. Die Einnahmen der Rentenversicherung reichen für eine ausreichende Rente, wenn die Gelder nur die Rentenberechtigten ausgezahlt werden, die auch vorher eingezahlt haben.

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